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PRESSEMITTEILUNGEN ZUM THEMA "GEBURTSSCHADEN X"

Westdeutsche Zeitung vom 11.10.2012 - Kunstfehler: Mutter kämpft um ihr Recht

Über 15 Jahre nach einem verhängnisvollen Kunstfehler im Josefhospital dauert der Streit mit der Versicherung immer noch an

Krefeld. Das Grundstück für ein behindertengerechtes Haus in Meerbusch-Strümp hat Muna Abdi gekauft, doch bauen kann sie nicht: Trotz eines eindeutigen Gerichtsurteils nach dem Kunstfehler bei der Geburt ihres Sohnes vor über 15 Jahren im Josefshospital und einer Einigung im Februar hat die Versicherung des Krankenhausträgers bislang nur die Kosten für den Pflegeaufwand gezahlt.

Dabei hatte das Oberlandesgericht 2009 entschieden, dass dem Kläger (der schwerstbehinderte Junge) „alle materiellen Schäden zu ersetzen sind, die ihm infolge der fehlerhaften Geburtsleitung entstanden sind“.

Nach Berechnungen der Marler Patientenanwälte Stefan Hermann und Sabrina Diehl könnte es letztlich um 16 Millionen Euro gehen, inklusive lebenslangem Verdienstausfall. Denn ein Gutachter hat dem 15 Jahre alten Abschir eine normale Lebenserwartung prognostiziert.

Patientenanwalt spricht von einem „Spiel auf Zeit“ der Versicherung

„Es ist eine Frechheit“, sagen die im Arzthaftungsrecht versierten Anwälte, „dass die Versicherung nur 15000 Euro für ein Grundstück zahlen will, das 145 000 Euro plus 20 000 Euro Steuern und Notarkosten gekostet hat.“ Ein behinderter Architekt aus Kaarst, Spezialist für solche Häuser und anerkannter Sachverständiger, hat die Pläne für das Haus fertig – doch die Versicherung will die Baupläne durch einen weiteren Sachverständigen prüfen lassen.

Am Mittwoch teilte Margit Haller von der Aachen Münchener Versicherung mit, dass am 4. Oktober eine Abschlagszahlung von 80 000 Euro angewiesen worden sei. „Für die Erstattung von Mehraufwand warten wir noch auf Unterlagen“.

Doch Patientenanwalt Stefan Hermann reicht dieser Betrag nicht: „Wir fordern 200 000 für das Grundstück und den Pflegeaufwand. Wir werden Klage gegen den Krankenhausträger beim Krefelder Landgericht einreichen. „Dann ist die Versicherung aus dem Spiel.“
Im Übrigen seien die 80 000 Euro bis Mittwochmittag noch nicht eingegangen. Außerdem würden mit dem Eigenheim weitergehende Kosten gemildert. Hermann: „Dann kann die Mutter mehr in die Pflege eingreifen.“

Muna Abdi steht vor einem Haufen finanzieller und organisatorischer Probleme. Ihr spastisch gelähmter und hirnorganisch geschädigter Sohn wiegt gut 35 Kilo und ist stark gewachsen. „Es ist selbst für das Pflegepersonal kaum noch möglich, ihn in dem engen Badezimmer in die Wanne zu heben.“
Eine Gutachterin hat die Untauglichkeit der sanitären Einrichtung in der Lanker Mietwohnung für die Pflege des Jungen bescheinigt. 21 Tage im Monat betreuen Fachkräfte eines Kinderkrankenpflegedienstes den Jungen – die Kosten bestreitet die Mutter von den 600 000 Euro, die die Versicherung bisher für 14 Jahre Pflege gezahlt hat. Bis zu 12 000 Euro im Monat muss sie dafür aufbringen, und die Beträge werden steigen.

„Nach den Herbstferien übernimmt der Landschaftsverband nicht mehr den Einzeltransport zur Förderschule. Dann muss eine Krankenschwester den Jungen begleiten.“

Der schwerstbehinderte Junge besucht die Förderschule in Traar Denn ein etwa einstündiger Sammeltransport mit anderen behinderten Kindern von der Wohnung in Lank zur Gerhard-Jansen-Schule am Luiter Weg in Traar ist dem schwerstbehinderten Jungen laut Arzt-Attest nicht zumutbar.

Muna Abdi, gebürtige Somalierin und alleinerziehende Mutter von insgesamt vier Kindern, hat einen Kleinbus angeschafft, mit dem sie ihren an den Rollstuhl gefesselten Sohn von der Schule abholt. Sie selbst erhält für die Pflege des Jungen einen Satz von 12,50 Euro die Stunde, die Pflegekräfte das Dreifache.

Sollte der Hausbau nicht in absehbarer Zeit möglich sein, muss die Familie erst einmal eine behindertengerechte Wohnung suchen. „Für Abschir brauchen wir zwingend ein anderes Badezimmer.“

Meerbuscher Nachrichten vom 26.09.2012 - Muna Abdi kämpft für ihren Sohn

Die Meerbuscherin Muna Abdi muss ein Leben lang ihren schwerbehinderten Sohn pflegen. Jetzt will sie ein bearrierefreies Haus bauen - nicht ohne Probleme

Meerbusch. Die Meerbuscherin Muna Abdi kämpft weiter um ihr Recht und vor allem für ein würdiges Leben ihres Sohnes. Denn der ist von Geburt an schwerstbehindert. Der heute fast 15-jährige Abschir kam im Kreißsaal des St. Josefshospitals in Uerdingen zu Welt.

Doch es passierte das, was sich keine Mutter, kein Vater wünscht. Das Gehirn des Säuglings wurde nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt. Die verheerende Folge ist die Schwerbehinderung.

Die Mutter verklagte das Krankenhaus und bekam damals in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Recht. Die Versicherung des Krankenhauses muss nun an Muna Abdi zahlen. Die lässt sich von der Marler Kanzlei Sabrina Diehl und Stefan Herman vertreten, die nun von der Versicherung eine Summe von 16 Millionen Euro verlangen. Ärzte haben Abschir Abdi eine normale Lebenserwartung bescheinigt, für die Betreuung rechnet die Kanzlei mit einer Summe von 20.000 Euro im Monat. Zwei Millionen Euro wurden bereits gezahlt - und sind schon so gut wie aufgebraucht. „Man darf nicht vergessen, dass die Familie in den ganzen Jahren zuvor in Vorleistung getreten ist, Kredite aufgenommen hat, Zinsen zahlen musste, Pflegepersonal gezahlt hat“, erklärt Rechtsanwältin Sabrina Diehl. Es fehlt noch viel Geld. Vor allem gerade jetzt. Denn die Familie hat ein Grundstück an der Heinrich-Heine-Straße zwischen Osterath und Strümp gekauft. Dort will sie ein barrierefreies und behindertengerechtes Haus für Abschir bauen. Doch auch hier gibt es wieder Probleme. Eine Zahlung von 200.000 bis zum 2. Oktober ist nun angesetzt, die an Muna Abdi gezahlt werden sollten. Denn auch hier ist die Mutter wieder in Vorleistung getreten, hat das Grundstück für 145.000 Euro gekauft. Mit dem Bau des Hauses, das übrigens von einem Architekten geplant wird, der selber im Rollstuhl sitzt und regelmäßig von den Gerichten als Sachverständiger in Fragen zum behindertengerechten Bauen beauftragt wird, steht eine Summe von 500.000 Euro im Raum. Doch die Versicherung weigert sich zu zahlen. Sie vermissen verschiedene Quittungen für die Pflege von Abschir Abdi. „Mir macht es den Anschein, die Versicherung will auf Zeit spielen, denn bei den angeblichen fehlenden Quittungen handelt es sich um Belege für Lätzchen, Cremes etc.- lächerlich“, so die Rechtsanwältin weiter. Der Versicherung wurde nun eine Frist bis zum 2. Oktobergesetzt. „Danach wird die Klage beim Landgericht begründet“, erklärt Anwältin Diehl.

Einfach gesagt: Dann muss die Versicherung zahlen. Doch damit ist der Fall noch längst nicht abgeschlossen. Es geht um die Zukunft eines Jungen, dem ein würdiges Leben zusteht. „Darum wollen wir erwirken, dass die Versicherung nicht nur endlich die 200.000 Euro jetzt zahlt, sondern auch endlich ihrer Verpflichtung nachkommt, monatlich zu zahlen, damit Muna Abdi nicht immer in Vorleistung treten muss“, sagt die Anwältin abschließend.

Westdeutsche Zeitung vom 09.04.2012 - Urlaub im Regenbogenland

Der 14-jährige Abschir Abdi schnappt mit Mutter und den drei Schwestern Nordseeluft in einem Kinderhospiz-Heim.

Meerbusch. Karsamstag haben sie den Kleinbus vollgepackt und sind wohlgemut in die Osterfrische gefahren: Muna Abdi, ihre drei Töchter Abschira, Farhiya und Idil sowie der schwerstbehindete Sohn Abschir (14). Die Familie der alleinerziehende Somalierin aus Lank, deren Sohn durch eine Kette von „Kunstfehlern“ im Uerdinger Josefshospital bei der Geburt am 20. Juli 1997 viel zu lange ohne Sauerstoffzufuhr war, schnappt eine Woche lang Nordseeluft in der Nähe von Hamburg – und zwar im Kinderhospiz „Regenbogenland“. Dieses Hospiz ist nicht als letzte Station zu verstehen.

Die Situation in der Familie hat sich seit Mitte Dezember, als die WZ zum ersten Mal über den Fall berichtete, entspannt. Die Aachener-Münchener Versicherung, die für den damals verantwortlichen Arzt und den Krankenhausträger einspringt, hat inzwischen alle aufgelaufenen Kosten aus den vergangenen 14 Jahren beglichen. „Wir haben sogar einen Vorschuss für fünf Monate erwirkt“, sagt Anwältin Sabrina Diehl von der Kanzlei Hermann in Marl. Das war nicht immer so.

Pflegedienst verlangt 23 808 Euro im Monat

So wird der Sachbearbeiter des Versicherungskonzerns genauso irritiert geschaut haben wie die Freunde der Familie Abdi, als er den Kostenvoranschlag eines Meerbuscher Pflegedienstes für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung des 14-Jährigen in den Händen hielt: 23 808 Euro bei „24 Stunden Assistenz“ für den Monat Januar. Wegen des Rückenleidens der Mutter, die den immer schwerer werdenden Jungen nicht mehr ohne weitere Hilfe heben kann, ist dieser Pflegedienst in der Lanker Siedlung bereits aufgelaufen. Doch Muna Abdi hat keine guten Erfahrungen gesammelt: „Manchmal kamen die Mitarbeiter gar nicht.“ Demnächst will sie den auf schwerstbehinderte Kinder spezialisierten Dienst „Kid’s Home“ aus Mönchengladbach bemühen. Die Somalierin weiß aber: „Viel billiger ist der nicht“.

Bei diesen Summen für den Pflegeaufwand des Jungen war es eine weise Entscheidung von Muna Abdi, sich nicht auf den Deal ihres früheren Anwaltes mit der Versicherung einzulassen. Bei der von einem Mediziner prognostizierten Lebenserwartung des körperlich und geistig behinderten Kindes wären die ausgehandelten 1,7 Millionen Euro viel zu früh verbraucht. Vom Vater des Kindes, einem Spediteur mit mehreren Wohnsitzen (unter anderem in Baden-Württemberg und Sambia) ist außer kurzen Besuchen nichts zu erwarten.

Gereift sind die Pläne für ein behindertengerechtes Eigenheim in Strümp. „Das Familiengericht hat akzeptiert, dass mein Sohn als Miteigentümer ins Grundbuch eingetragen wird. Das ist die Voraussetzung für die Leistung der Versicherung“. Ein Notar für die Abwicklung des Kaufs ist eingeschaltet, ein selbst behinderter Architekt wird das Häuschen in der Siedlung an der Heinrich-Heine-Straße in Strümp entwerfen.

Angehörige wohnen in separaten Apartments.

Medizinisch ist die Situation um einiges komplizierter: Gegen die Schmerzen im Rücken hat Abschir eine Botox-Therapie bekommen. Doch nach drei Monaten lässt die Wirkung des Nervengiftes nach, und die Ärzte müssen sich etwas Neues einfallen lassen. Eine Operation wird als zu gefährlich eingestuft. Der Junge, der vormittags in der Krefelder Ulrich-Lange-Stiftung betreut wird, erhält jetzt zweimal in der Woche eine Wassertherapie in der Osterather Reha-Klinik.

Abschirs Schwestern haben sich auf den Aufenthalt im „Regenbogenland“ lange gefreut. Denn dort leben die Angehörigen in separaten Apartments. Die Patienten erleben ein spezielles Programm. Am Nordseestrand tanken sie gemeinsam frische Luft.

Meerbuscher Nachrichten vom 18.04.2012 - 16 Millionen Euro für einen falschen Not-Kaiserschnitt

Die in Meerbusch lebende Muna Abdi kämpft für das Wohl ihres Sohnes. Wegen einem fehlerhaften Not-Kaiserschnitt ist der heute 14-jährige Abschir Abdi schwerstbehindert.

Meerbusch. Eigentlich sollte die Geburt eines Kindes immer ein erfreuliches Ereignis sein. Doch im Falle von Muna Abdi aus Meerbusch war es leider anders. Eine Notoperation mit Kaiserschnitt sollte das Leben ihres Sohnes für immer verändern. Am 20. Juli 1997 kam Abschir Abdi im St. Josefhopsital in Uerdingen zu Welt. Doch etwas lief schief während der OP - das Gehirn des Säuglings bekam zu lange keinen oder nur unzureichend Sauerstoff. Das Ergebnis war verheerend: Der heute 14-jährige ist seit seiner Geburt schwerstbehindert. Eine Lebenslange Aufgabe für die Mutter.

Die Mutter verklagt das Krankenhaus, das damals noch unter Trägerschaft der katholischen Kirchengemeinde Uerdingen stand und heute der Franziskus-Stiftung untersteht. Dass die OP 14 Minuten länger dauerte als der Standard vorschreibt, das sah auch in zweiter Instanz 2009 das Oberlandesgericht in Düsseldorf so und gab der Meerbuscherin recht.

Doch was jetzt folgte war ein langer Kampf um viel Geld. Es geht um Millionen. „Und dieser Kampf ist noch lange nicht ausgefochten, doch wir sind auf einem guten Weg“, sagt Rechtsanwältin Sabrina Diehl, die zusammen mit Fachanwalt Stefan Hermann (die Kanzlei sitzt in Marl) die Meerbuscherin vertritt. War die Versicherung anfänglich noch zögerlich mit ihren Zahlungen, sind mittlerweile bereits über eine Millionen gezahlt worden. Doch das reicht nicht aus, denn diese Summe war lediglich der nun ausgeglichen sei. „Wir gehen davon aus, dass die Betreuung von Abschir monatlich knappe 20.000 Euro betragen wird“, so die Fachanwältin weiter. Da auch Abschirs Mutter Muna durch eine schwere Operation nicht mehr in der Lage ist, ihren Sohn in vollem Umfang zu pflegen, ist sie auf Unterstützung durch Fachpflegekräfte für ihren Sohn angewiesen.  „Wenn sich die Situation nicht ändert - wovon wir ausgehen - reden wir hier von einer Summe, die sich auf stolze 16. Millionen Euro belaufen könnte“, erklärt die Anwältin weiter.

Da die Ärzte Abschir eine normale Lebenserwartung bescheinigen, wird er entsprechend eine lebenslange Betreuung haben müssen - und um nichts anderes geht es, um ein entsprechend würdiges Leben für einen 14-jährigen Jungen. Das kostet Geld, viel Geld - für einen Fehler, den die Mutter nicht verursacht hat und den Mutter und Sohn mit einem hohen Preis bezahlen müssen. Darum kämpfen die Mutter und Ihre Anwälte - für ihr Recht und für Abschir.

Marl Aktuell - Sonntagsblatt - vom 25.02.2012 - Nach Kreißsaal-Problem: Ein Haus für Sohn Abschir

Eine Million Euro und 20.000 Euro monatlich für ein behindertes Kind

Marl. Muna Abdi ist Mutter von vier Kindern. „Nach drei wunderbaren Töchtern, wünschten wir uns so sehr noch einen Sohn“, erzählt sie. Groß war die Freude, als sie mit Abschir schwanger war.

Doch das Schicksal meinte es nicht gut mit der jungen Mutter.

Als sich im Kreißsaal Probleme einstellten, handelten die Ärzte nur zögerlich. Abschir kam schwerstbehindert zur Welt. Aufopfernd kümmert sich Muna Abdi seit dem jeden Tag rund um die Uhr um ihren Sohn. „Was tue ich bloß, wenn ich mich mal nicht um Abschir kümmern kann“, fragte Muna Abdi noch im Dezember besorgt und schaltete die Marler Arzthaftungsexperten Stefan Hermann (46) und Sabrina Diehl (30) ein. Mit Hilfe der Patientenanwälte konnte sie für den bislang entstandenen Schaden rund eine Million Euro durchsetzen (das Sonntagsblatt berichtete).

Doch wie wenig Geld helfen kann, wurde schnell klar, als Muna Abdi Weihnachten 2011 selbst ins Krankenhaus musste. „Niemand wollte meinen Sohn aufnehmen“, entrüstet sich Muna Abdi. Schließlich musste ihr Sohn in einem Hospiz untergebracht werden. „Eine unerträgliche Situation für Mutter und Sohn“, so Rechtsanwältin Diehl. Denn Abschir sei ja nicht vom Tode bedroht gewesen. Nur ein Gutes habe dieser Vorfall gehabt: „Wir konnten die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses überzeugen, weitere 250.000 Euro sofort und zukünftig pauschal 20.000 Euro monatlich zu zahlen, um eine professionelle Versorgung sicherzustellen, wenn Frau Abdi selbst ausfällt“, erklärt die Fachanwältin für Medizinrecht. Außerdem konnte jetzt ein Grundstück erworben werden, auf dem ein behindertengerechtes Haus errichtet werden soll.

Dass die Patientenanwälte auch hier mit Rat und Tat helfen, gehöre zwar nicht zu ihren anwaltlichen Aufgaben, sei aber für die Ehrensache, so Stefan Hermann und Sabrina Diehl.

Westdeutsche Zeitung vom 02.02.2012 - Kunstfehler: Weitere Zahlung an Familie

Krefeld. Weitere 250 000 Euro hat die Versicherung des Uerdinger St. Josefshospitals an die Familie Abdi in Lank gezahlt – 14 Jahre nach den verhängnisvollen Fehlern bei der Geburt des Jungen Abschir. Damit sind bislang 650 000 Euro an Schadensersatz geflossen. „Die Aufwendungen aus der Vergangenheit sind damit abgegolten“: Das sagen unisono die Mutter des schwerstbehinderten Kindes und der Pressesprecher der Aachen-Münchener Versicherung, Andreas Krosta.

Bevor die WZ kurz vor Weihnachten erstmals über den Fall berichtete, sah es noch nach einem „Auf-Zeit-Spiel“ der Versicherung aus. Am Dienstag dieser Woche gab es mit allen Beteiligten Gespräch in der Kanzlei des Marler Patientenanwaltes Stefan Hermann, das von allen Seiten als „konstruktiv“ bezeichnet wird. Am 23. Februar wird eine neutrale Pflegegutachterin den Aufwand prüfen, der tagaus, tagein für Abschir Abdi nötig ist. Krosta: „Danach werden wir uns wieder zusammensetzen“. Mutter Muna Abdi könnte jetzt das Grundstück für ein behindertengerechtes Einfamilienhaus in Strümp kaufen. Allerdings muss noch das Familiengericht in Neuss zustimmen, dass der Sohn als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen wird.

Die Versicherung von verantwortlichem Arzt und Klinik signalisiert, die Mehrkosten für den behindertengerechten Bau zu übernehmen sowie durch eine Zahlung auf Rentenbasis die lebenslange Pflege des Kindes zu gewährleisten.

Bild-Zeitung vom 10.01.2012 - Das ist Deutschlands traurigster Millionär (14)

Bis zu 6 Millionen Euro für verpfuschte Geburt

Krefeld Von Geburt an war das Leben des Jungen mit den großen, dunklen Augen verpfuscht. Weil eine OP-Schwester fehlte, die Ärzte zu lange mit dem Kaiserschnitt warteten, kam Abschir schwer behindert auf die Welt. 14 Minuten entschieden das Schicksal des 14-Jährigen. Jetzt geht es nach einem Gerichtsurteil um sechs Millionen Euro Schadenersatz!

Mutter Muna A. (30) aus Meerbusch hatte sich so auf ihr viertes Kind gefreut. Endlich kam er, der Stammhalter nach drei Töchtern. Der Geburtstermin wurde für August 1997 errechnet. Und die Schwangerschaft mit dem Wunschkind verlief zunächst problemlos. Doch dann nahm das Drama seinen Lauf: Drei Wochen vor der geplanten Geburt ging die Mutter in ein Krankenhaus bei Düsseldorf.

Die Schock-Diagnose

Leichte Wehen, aber keine Herztöne des Wunschkindes! Ein Notfall!

Die Ärzte leiteten einen Kaiserschnitt ein. Doch die Geburt dauerte zu lange, 34 Minuten. Weil eine Schwester zu spät kam, die die OP-Instrumente reicht...

Arzthaftungsexperte Stefan Hermann (46) zu BILD.de: Die Rechtsprechung erlaubt maximal 20 Minuten. Dann muss das Kind entbunden sein.“ 14 Minuten Verzögerung machten Wunschkind Abschir zu einem lebenslangen Pflegefall! Ärztepfusch!

Das Landgericht Krefeld wies die erste Klage des behinderten Jungen noch zurück. Die Begründung: Für ein kleines Krankenhaus mit relativ wenigen Ärzten sei die Vorgabe von 20 Minuten zu streng. Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf gab der Klage abschließend statt. Begründung hier: Die Hebamme hätte bei der Operation einspringen und assistieren können, um Abschir schneller zur Welt zu bringen.

Das Urteil:

250 000 Euro Schmerzensgeld musste die Versicherung des Pfusch-Krankenhauses nach dem Urteil von August 2009 zahlen – plus 40 000 Euro Zinsen. Was aber noch viel teurer zu stehen kommt, ist der Schadenersatz für Vergangenheit und Zukunft – bis zu Abschirs Tod. Der schwerst behinderte Junge muss rund um die Uhr versorgt werden.

Seine Mutter Muna kümmert sich rührend um ihn, ein anstrengender Vollzeitjob. Er ist mittlerweile so groß und schwer dass die Mutter in eine behindertengerechte Wohnung ziehen muss. Schon allein, um ihn in die Badewanne zu heben, braucht sie eine zweite Kraft. Derzeit schläft die Mutter mit ihrem Kind noch in einem Zimmer. Unhaltbare Zustände! Als sie vor Weihnachten mit Nierenversagen in die Klinik musste, kam der Junge in ein Hospiz. Ein Ort, wo gestorben wird, für ein Kind, das leben will. Unhaltbare Zustände!

Ein Sachverständiger hat dem Jungen eine normale Lebenserwartung attestiert. Für Männer liegt diese in Deutschland bei über 77 Jahren. Die Hochrechnung des Gesamtschadens beläuft sich allein bis zum Rentenalter – ohne die Kosten der Krankenkasse – auf rund sechs Millionen Euro! Mindestens!

Die Versicherung hat neben dem Schmerzensgeld bislang nur 400 000 Euro Vorschuss gezahlt, also insgesamt rund 700 000 Euro. Sicher ist: Abschir wird Deutschlands traurigster Millionär! Denn die Versicherung hatte von sich aus schon 1,7 Millionen Euro als Gesamtvergleich angeboten. Zu eindeutig ist der tragische Fall von Ärztepfusch.

Aber der Vorschlag reicht der Familie nicht aus, um den Jungen zu pflegen.

Patienten-Anwältin Sabrina Diehl (30): „Wir könnten bis zu 16 Millionen Euro einfordern. Es geht der Mutter nicht ums schnelle Geld, sondern um die Absicherung ihres Sohnes. Für sie ziehen sich die Verhandlungen quälend-endlos in die Länge. Sie weiß nicht, was später sein wird, wenn sie sich altersbedingt nicht mehr selbst um den erwachsenen Abschir kümmern kann.“

Spätestens dann muss eine professionelle Pflege gesichert sein – und allein die kostet sehr, sehr viel Geld. Aktuell 23 000 Euro – pro Monat! Auf Anfrage von BILD.de erklärte die Versicherung jetzt: „Wir sind an einer Einigung interessiert, haben nichts gegen eine lebenslange Rentenzahlung, akzeptieren aber auch jede andere Lösung.“ Das erste Millionen-Angebot steht noch. Anfang Februar wird neu verhandelt.

 

Westdeutsche Zeitung vom 22.12.2011 - Kunstfehler: Eine Mutter kämpft um die Pflege ihres Kindes

1997 ist Abschir nach verspätetem Kaiserschnitt mit schwersten Behinderungen zur Welt gekommen.

Meerbusch/Krefeld. Der 20. Juli 1997 ist ein rabenschwarzer Tag in der Geburtshilfe des Uerdinger St. Josefshospitals. Morgens um 6 Uhr erscheint die hochschwangere Muna Abdi aus Lank drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin mit starken Unterbauchschmerzen im Krankenhaus – aus dem sie erst sechs Stunden zuvor „ohne auffälligen Befund“ entlassen worden war.

Ein Kaiserschnitt muss durchgeführt werden – doch das Team ist nicht komplett. Die OP-Schwester erscheint mit 14-minütiger Verspätung.

Statt der per Richtlinie vorgegebenen 20 Minuten dauert die Geburt 34 Minuten. In dieser Zeit erhält das Kind keinen oder nur unzureichenden Sauerstoff: Die Folge ist eine schwere Schädigung des Gehirns. Ein Gutachter stellt später fest, dass auch der Kinderarzt aus dem Klinikum zu spät zu Hilfe gerufen wurde. Um 7.45 Uhr wird das Neugeborene in die Kinderklinik verlegt.

Oberlandesgericht fällte ein deutliches Urteil.

Seither kämpft die aus Somalia stammende Mutter um Schadensersatz für den heute 14 Jahre alten Abschir. Obwohl das Düsseldorfer Oberlandesgericht in zweiter Instanz am 20. August 2009 den verantwortlichen Arzt und den Krankenhaus-Träger dazu verurteilte, ein Schmerzensgeld von 250 000 Euro zu zahlen und dem Kläger „alle materiellen Schäden zu ersetzen, die ihm infolge der fehlerhaften Geburtsleitung“ entstanden sind, haben sich die Verhandlungen mit der Versicherung des Krankenhauses als überaus zäh erwiesen. Denn es geht um viel Geld.

Eine Abfindung über 1,7 Millionen Euro, die ein Anwalt „hinter meinem Rücken“ mit der Aachen-Münchener Versicherung ausgehandelt hatte, lehnt Muna Abdi ab: „Ein Gutachter hat meinem Sohn eine normale Lebenserwartung bescheinigt. Ich möchte, dass die lebenslange Pflege sichergestellt ist.“
Der jetzige Anwalt, der auf Arzthaftungsrecht spezialisierte Stefan Hermann aus Marl, hat einen Gesamtschaden von sechs Millionen Euro errechnet – inklusive Verdienstausfall. Die hilfsweise Zahlung von 7500 Euro jeden Monat für die Rund-um-die Uhr-Pflege ist eher niedrig angesetzt.
In den vergangenen Tagen hat die Versicherung Entgegenkommen signalisiert. Zum zweiten Mal nach dem OLG-Urteil sind vergangene Woche 200 000 Euro als „Vorschuss“ gezahlt worden, damit die Familie ein Grundstück für ein behindertengerechtes Haus an der Heinrich-Heine-Straße in Strümp kaufen kann.
Stefan Hermann: „Das reicht nicht. Die Bank hatte noch Forderungen an Frau Abdi. Das Geld geht immer sofort vom Konto.“ Weitere 300 000 Euro fordert der Patientenanwalt zügig von der Aachen-Münchener: „Sonst klage ich.“

In all den Jahren hat Muna Abdi selbst ihren Sohn gepflegt – unterstützt von ihren drei Töchtern, von denen die älteste (19) inzwischen ein Studium in Münster begonnen hat.
Vor Jahren hat sich der Ehemann scheiden lassen: Er arbeitet für ein deutsches Unternehmen in Afrika, besucht hin und wieder die Kinder. Jetzt hat das Schicksal nochmals übel zugeschlagen. Am Wochenende ist die Mutter ins Viersener Krankenhaus gebracht worden – ihr muss eine Niere entfernt werden, sie wird aller Voraussicht nach Dialysepatientin.

Weil die beiden anderen Töchter noch zur Schule gehen, ist Abschir im Viersener Kinderhospiz untergebracht worden. Weihnachten hatte sich die Familie Abdi anders vorgestellt.
 

Sonntagsblatt vom 03.12.2011 - 1,7 Millionen sind nicht genug

14-jähriger Junge durch verzögerten Kaiserschnitt schwerstbehindert

Uerdingen/Marl. Nach drei gesunden Töchtern, wünschte sich Muna Abdi aus Meerbusch noch einen Stammhalter. Wie groß war da die Freude, als ihr die vierte Schwangerschaft einen Jungen verhieß. Der Geburtstermin für Abschir war für August 1997 errechnet.

Die Schwangerschaft verlief zunächst ohne Probleme, bis sich bei Muna Abdi drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin Beschwerden im Unterbauch einstellten. Sie begab sich in das St. Josef Hospital in Uerdingen. Dort wurde eine leichte Wehentätigkeit festgestellt, aber die kindlichen Herztöne konnten nicht ermittelt werden. Aus diesem Grund musste sofort notfallmäßig ein Kaiserschnitt eingeleitet werden. „Die Rechtsprechung gewährt den Ärzten in einem solchen Fall einen Zeitrahmen von maximal 20 Minuten, bis das Kind von der Mutter entbunden ist“, erklären der Arzthaftungsexperte Stefan Hermann (46) aus Marl. Gemeinsam mit Patientenanwältin Sabrina Diehl (30) hat er jetzt den Fall übernommen. Denn statt der erlaubten 20 Minuten dauerte die Geburt 34 Minuten. Das Landgericht Krefeld wies die Klage des kleinen Abschir zurück, da es annahm, in einem kleinen Krankenhaus mit geringer Versorgungsstufe sei die Vorgabe von 20 Minuten zu streng, da nicht immer genügend Ärzte anwesend sein. Die hiergegen eingelegte Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hingegen war erfolgreich. Die Hebamme hätte notfalls bei der Operation assistieren müssen. Das Krankenhaus wurde verurteilt, an den mittlerweile 14jährigen Abschir 250.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Außerdem muss das Krankenhaus jeglichen Sachschaden für Vergangenheit und in alle Zukunft ersetzen. „Abschir ist schwerst behindert und muss rund um die Uhr Versorgt werden. Weil das Geld fehlt, kümmere ich mich um ihn. jetzt wo Abschir größer und schwerer wird, brauchen wir unbedingt eine behinderten gerechte Wohnung“, erklärt Muna Abdi. Zur Zeit muss sie mit ihrem Sohn in einem Zimmer schlafe. Um Abschir in die Wanne zu heben ist die Hilfe einer zweiten Person notwendig. Die Umstände sind unerträglich. Das Krankenhauses mauert aber. „Man will dort unbedingt einen Gesamtvergleich, der auch die Zukunft mit einschließt herbeireden“, so Hermann. Denn der Sachverständige hat Abschir eine ganz normale Lebenserwartung attestiert.

Die Hochrechnung des Gesamtschadens beläuft sich daher - ohne die Kosten der Krankenkasse -  auf sechs Millionen Euro. Das Krankenhaus hat bislang neben dem Schmerzensgeld nur 200.000 Euro als Abschlag gezahlt und bietet jetzt an, weitere 1,7 Millionen Euro zu zahlen. „Das ist bei weitem nicht genug“, sagt Muna Abdi. Denn es geht ihr nicht um das schnelle Geld, sondern um die Absicherung ihres Sohnes. „Was soll später mal werden, wenn ich mich selbst nicht mehr um Abschir kümmern kann? Dann muss gesichert sein, dass eine professionelle Pflege bezahlt werden kann“, sagt sie traurig. Aus diesem Grund hat das Experten-Duo Hermann und Diehl jetzt den Rückstand für die letzten 14 Jahre mit rund einer Million beziffert und für die Zahlung eine Frist bis Mitte Dezember gesetzt. Zahlt das Krankenhaus bis dahin nicht, soll noch in diesem Jahr geklagte werden. „Das Regulierungsgebaren ist unmöglich. Man hofft anscheinend, dass Abschir entgegen den Feststellungen des Sachverständigen doch bald verstirbt. Aber auch dann wäre ja der Rückstand zu zahlen. Solche Spielchen werden wir also auf keinen Fall mitmachen“ zeigen sich die Marler Patientenanwälte gewohnt kämpferisch. Erst wenn der Rückstand ausgeglichen ist, will man über einen Vergleich der zukünftigen Schäden nachdenken. Immerhin stehen dann noch weitere 4,8 Millionen zu Debatte. Wenn ein Vergleich nicht zustande kommt, müsste das Krankenhaus monatlich Zahlungen von rund 7.500,- € an Abschir erbringen. „Nur eine monatliche Leistung würde tatsächlich sicherstellen, dass Abschir Zeit seines Lebens abgesichert ist. Und um nichts anderes geht es. Ein Vergleich kommt nur über mindestens weitere drei Millionen in Betracht“. Dass dies nicht unrealistisch ist, bestätigen auch die Patientenanwälte, die regelmäßig schwerstbehinderten Kinder bei der Durchsetzung von derart hohen Ansprüchen vertreten. Bereits im vergangenen Jahr gelang es ihnen für einen behinderten Jungen 600.000 € reines Schmerzensgeld durchzusetzen (das SONNTAGSBLATT berichtete). Die Zahlung erfolgte zu Weihnachten. „Bleibt zu hoffen, dass auch der kleine Abschir zu Weihnachten endlich Gerechtigkeit erfährt und in ein behindertengerechtes Heim umziehen kann“, so seine Anwälte.
 

 

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