Marl Aktuelle vom 09.05.2009 - Auch für Senioren ist die Stunde in der Küche noch 10 Euro wert

Auch für Senioren ist die Stunde in der Küche noch 10 Euro wert

80-jährige Hertenerin war vor Gericht erfolgreich. Marler Anwalt erstreitet erfolgreich "Haushaltsführungsschaden"


Vest (eib). Wer älter als 75 ist, kann keinen eigenen Haushalt mehr führen - sagte das Oberlandesgericht Hamm vor 15 Jahren. "Kann man doch!", meinte der Marler Arzthaftungsexperte Stefan Hermann. Nun bekam er vor dem Landgericht Bochum Recht und erstritt für eine heute 80-jährige Hertenerin neben einem Schmerzensgeld auch mehr als 20.000 Euro "Haushaltsführungsschaden". Seine Rechnung: 10 Euro pro Stunde, 35 Stunden in der Woche sind auch für ältere Menschen durchaus angemessen. Denn, so Anwalt Hermann: "Auch im Alter stellt das Führen eines Haushaltes noch einen hohen Wert dar."

Ihren Haushalt aber kann die Hertenerin nicht mehr führen, nachdem sie sich Ende 2004 einer Hüftoperation hatte unterziehen müssen. Danach folgten Schmerzen, Behandlungen, weitere Operationen. Bis heute ist das rechte Bein wie gelähmt, die Frau kann lediglich die Zehen bewegen.

Kein Wunder, sagte der Gutachter, dasVorgehen des Krankenhauses sei "fehlerhaft und in keiner Weise nachvollziebar" gewesen. Doch den vollen Schaden gestand das Gericht der Hertenerin nicht zu - schließlich habe sie auch schon vorher Schmerzen gehabt.

Und deshalb auch Probleme bei der Haushaltsführung. Daher müsse sie sich auch hier Abstriche gefallen lassen. Ob und wie lang sie die von ihr zudem geforderte monatliche Rente von 1.517 Euro bekommt, das muss noch in einem getrennten Verfahren ermittelt werden.

Auch wenn es sich um eine richtungsweisende Entscheidung handelt, ist Patientenanwalt Stefan Hermann mit dem bisherigen Erfolg nur teilweise zufrieden und hat beim Oberlandesgericht Hamm bereits Berufung eingelegt: Dass die früheren gesundheitlichen Beeinträchtigungen seiner Mandantin gleich mit 50 Prozent zu Buche schlagen, sei überzogen. Weil ein grober Behandlungsfehler vorlag, ändere sich die Beweislage. Nun müssten die Ärzte beweisen, dass seine Mandantin auch ohne die fehlerhafte Behandlung derart stark beeinträchtigt gewesen wäre. Und dass der Stundensatz für den Haushaltsschaden zukünftig von 10 auf 12,50 Ero heraufgesetzt werden muss, ist für den Experten selbstverständlich.

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Marl Aktuell vom 12.04.2008 – Hüfte gebrochen: Prothese hatte einen Materialfehler

Hertener bekam schon vom Hersteller Schmerzensgeld. Jetzt will er das auch vom Krankenhaus

Herten – Eigentlich war der Hertener äußerst zufrieden mit seiner Hüftendoprothese, die ihm in seiner Heimatstadt eingesetzt worden war. Doch seit einem Sturz im August 2007 hat sich für ihn die Welt geändert: Der Prothesenkopf war wegen eines Materialfehlers gebrochen, nun hat der 56-Jährige ständig Schmerzen und hängt in einem Prozess mit dem Hospital.

Kann ja mal passieren: Als der Hertener nach seiner Arbeit das Büro verließ, stürzte er. Im Krankenhaus erfuhr er nach einer Untersuchung, dass der Kopf seiner Hüftendoprothese, die man ihm Anfang 2006 eingesetzt hatte, wegen eines Materialfehlers abgebrochen war. Sein Anwalt, der Marler Fachanwalt für Medizinrecht Stefan Hermann, verlangte daraufhin vom Hersteller unter anderem 40.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz für eine fiktive Haushaltshilfe sowie künftige Haushaltsführungsführungskosten von 650 Euro monatlich und Verdienstausfall. So manches im Leben des 56-Jährigen hat sich nämlich verändert: Er kann sich nur noch mit zwei Unterarmgehstützen fortbewegen, er hat starke Schmerzen bei seinem Intimleben, er muss Schmerzmittel einnehmen und hat Magenprobleme, er kann weder kegeln noch einen Einkaufsbummel machen.

Der Hersteller der Prothese gab sich zerknirscht und hat bereits 17.000 Euro gezahlt. Aber auch das Hertener Krankenhaus trägt Verantwortung, meint der Marler Anwalt und hat dieses aufgefordert, die Differenz zu seiner ursprünglichen Forderung zu zahlen: „Da es bereits langfristig bekannt war, dass das bei meinem Mandanten zur Verwendung gekommene Modell schadhaft war und von daher von Ihnen erst gar nicht hätte eingebaut werden dürfen.“ Deshalb hafte das Krankenhaus neben dem Hersteller als Gesamtschuldner.

Insgesamt stehen noch 90.000 Euro Forderungen aus Schmerzensgeld, Haushaltsführungskosten und Verdienstausfall im Raum.

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Stefan HERMANN
Fachanwalt für Medizinrecht
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Patientenanwältin
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