Noch Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:

0 23 65 / 20 71 6 - 0

Anfahrt

Kanzlei in Marl
Bebelstraße 13
45770 Marl
Tel.: 0 23 65 / 20 71 60
Fax: 0 23 65 / 20 71 613
post@rechtsanwalt-hermann.de


Kanzlei in Oberhausen
Centroallee 269
46047 Oberhausen
Tel.: 0208 / 82 86 70 90
Fax: 0208 / 82 86 70 91
post@rechtsanwalt-hermann.de


Nutzen Sie unseren Rückrufservice!

Wir rufen Sie innerhalb von    24 Stunden zurück!

Terminvergabe innerhalb von 3 Tagen!

Schmerzensgeld für Behandlungsfehler - Beschluss des OLG Stuttgart - 1 W 33/09 - Schadensersatz bei unterbliebenem Schwangerschaftsabbruch - Arzthaftung

Urteile zum Schmerzensgeld gesammelt vom Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

1. Der Arzt, der die Schwangerschaft betreut, haftet auf Zahlung des Unterhaltsschadens, wenn durch ausreichende Diagnostik die Behinderung des Kindes erkannt worden wäre und die Schwangere sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden hätte. Weitere Voraussetzung ist, dass der Schwangerschaftsabbruch noch hätte abgebrochen werden dürfen.


2. Soweit der hypothetische Schwangerschaftsabbruch auf § 218 a Abs. 2 StGB gestützt, so reichen bloße Beeinträchtigungen der Eltern in der Lebensführung- und planung nicht aus. Voraussetzung ist eine erwartete Beeinträchtigung von Krankheitswert für die Kindesmutter.

 

nachzulesen in Versicherungsrecht 2010, 909 ff.

Zusammengefasst von Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Stefan Hermann.

 
Zurück...
 

Patientenanwalt
Stefan HERMANN
Fachanwalt für Medizinrecht
- Arzthaftung -

Patientenanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Stefan Hermann Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler und Arzthaftung

Bebelstrasse 13
45770 Marl
Telefon: 02365 / 20 71 6 - 0
post@rechtsanwalt-hermann.de

Patientenanwälte Schmerzensgeld Verdienstausfall immaterieller Vorbehalt Haushaltsführungsschaden Beerdigungskosten

Patientenanwältin
Sabrina DIEHL
Fachanwältin für Medizinrecht
- Schmerzensgeld -

Rechtsanwältin Patientenanwältin Sabrina Diehl Schmerzensgeld nach Ärztepfusch Behandlungsfehler

mrl-mr 2013-05-24 wid-202 drtm-bns 2013-05-24